ALLGEMEINE
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
ALLGEMEIN
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1.1. Alle Lieferungen und Handwerksleistungen erfolgen gegenüber dem Käufer/Auftraggeber, ausschließlich aufgrund der nachfolgenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn der Käufer oder Auftraggeber in seinem Auftrag oder in einem Bestätigungs- schreiben auf andere Bedingungen verweist. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir deren Geltung schriftlich zustimmen. Diese Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis von AGB des Kunden mit diesem Verträge schließen. Hiervon unberührt bleibt der Vorrang von Individualabreden.
1.2. Bei laufenden Geschäftsbeziehungen gelten diese Bedingungen auch für zukünftige Lieferungen und Handwerksleistungen, ohne dass es einer nochmaligen Übersendung der Bedingungen oder eines nochmaligen Hinweises bedarf. Die Bedingungen werden in der jeweils aktuellen Fassung auf unserer Homepage (horus-hamburg.de) zur Verfügung gestellt.
1.3. Unsere normale Lieferzeit beträgt 3 Wochen nach Bestelleingang.
PREISE
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2.1. Die Preise verstehen sich - soweit nichts anderes angegeben - in EURO ab Manufaktur ausschließlich Verpackung inkl. Umsatzsteuer in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Höhe.
AUFTRAGSANNAHME UND LIEFERZEIT
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3.1. Bei Bestellungen trägt der Käufer/Auftraggeber die Beweislast für die richtige Übermittlung.
3.2. Liefertermine sind unverbindlich, soweit wir nicht ausdrücklich deren Verbindlichkeit vereinbart haben. Wir dürfen Teillieferungen entsprechend unserer Fabrikationsmöglichkeit ausführen.
3.3. Bestellungen von Artikeln aus ausgelaufenen Kollektionen werden von uns unter dem Vorbehalt angenommen, dass noch Ware dieser Kollektion auf Lager ist. Im Zweifel gilt das auf der Preisliste angegebene Auslaufdatum der Kollektion.
3.4. Sind wir gemÃ¤ß den gesetzlichen Vorschriften in Lieferverzug, ist in jedem Fall eine Mahnung durch den Käufer/Auftraggeber erforderlich. In diesem Fall kann der Käufer/Auftraggeber pauschalierten Ersatz seines Verzugsschadens verlangen. Die Schadenspauschale beträgt für jede vollendete Kalenderwoche des Verzugs 0,5 % des Nettopreises (Lieferwert), jedoch höchstens 5 % des Lieferwerts der verspätet gelieferten Ware. Uns bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Käufer/Auftraggeber gar kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.
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LIEFERUNG
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4.1. Lieferungen erfolgen ab Werk auf Rechnung und Gefahr des Käufer/Auftraggeber. Rücksendungen ebenfalls, es sei denn, es liegt eine berechtigte Reklamation vor. Versicherung der Sendung erfolgt nur auf besondere Anordnung und auf Kosten des Käufers.
4.2. Bei Paketdienst-, Post- und Expressgutsendungen werden die Auslagen - soweit die Sendungen nicht unfrei abgeliefert werden können – berechnet.
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ZAHLUNG
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5.1. Unsere Rechnungen sind zahlbar per Vorkasse oder Paypal.
5.2. Der Käufer/Auftraggeber oder Auftraggeber zahlt Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz; die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens behalten wir uns vor. Zahlungen des Käufers werden zunächst auf Kosten und Zinsen, im übrigen gemÃ¤ß § 366 Abs. 2 BGB verrechnet.
5.3. Wir behalten uns vor, Forderungen, die 30 Tage nach Fälligkeit nicht bezahlt sind, an unseren Inkassobevollmächtigten abzutreten.
5.4. Der Käufer/Auftraggeber darf nicht aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, sofern seine Ansprüche nicht rechtskräftig festgestellt sind.
5.5. Wird uns eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Käufer/Auftraggeber bekannt oder gerät der Käufer in Zahlungsverzug, dürfen wir sofort Bezahlung aller offenen, auch noch nicht fälligen Rechnungen aus der Geschäftsverbindung verlangen.
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EIGENTUMSVORBEHALT
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6.1. Sämtliche von uns gelieferte Ware, ist unser Eigentum bis zur Tilgung aller unserer gegenwärtigen, bedingten oder zukünftigen Forderungen gegen den Käufer/Auftraggeber. Bei Scheck-/Wechselzahlungen erkennt der Käufer/Auftraggeber den Eigentumsvorbehalt zu unseren Gunsten jeweils bis zur Einlösung des Schecks/Wechsels an.
6.2. Der Käufer/Auftraggeber darf im Rahmen ordnungsgemäßer Geschäftsführung über die Ware verfügen, sie insbesondere veräußern. Seine so entstehenden Forderungen werden hiermit an uns in Höhe des zu zahlenden Kaufpreises zur Sicherheit abgetreten.
6.3. Der Käufer/Auftraggeber ist verpflichtet, die Ware gegen Diebstahl, Feuer- und Wasserschäden zu versichern, sofern die Bezahlung nicht innerhalb von 30 Tagen erfolgt. Der Abschluss der Versicherung ist auf Verlangen nachzuweisen.
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EINSEITIGES RÜCKTRITTSRECHT
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7.1. Bei Verträgen von künstlerischen Arbeiten und Handwerksleistungen, Einzelanfertigungen steht uns ein einseitiges Rücktrittsrecht in den Fällen zu, in denen die Erfüllung der vertraglichen Pflichten entweder aus produktionstechnischen Gründen nicht möglich ist oder ein Verstoß gegen die guten Sitten vorliegt. Solche Fälle können beispielsweise (aber nicht abschließend) sein:
- Abbildungen, die gegen strafrechtliche Bestimmungen verstoßen (rassistische, diskriminierende oder pornografische Darstellungen),
- Abbildungen, die gegen Persönlichkeits- und/oder Urheberrechte verstoßen,
- sonstige Abbildungen, die im Widerspruch zu ethisch-moralischen Grundwerten stehen, sowie
- ein qualitativ nicht ausreichendes oder fehlerhaftes Ausgangsmotiv.
7.2. Im Falle eines Rücktritts vom Vertrag werden wir den Käufer/Auftraggeber ohne Angabe von Gründen schriftlich (z.B. Brief, Fax, E-Mail) informieren. Außerdem werden wir dem Käufer den bereits gezahlten Kaufpreis wahlweise zurückerstatten oder gegen andere Forderungen verrechnen.
URHEBERRECHTE/DRITTER
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8.1. Wenn uns der Käufer/Auftraggeber Texte und/ oder Abbildungen zur Herstellung von Produkten zur Verfügung stellt, hat er sicherzustellen, dass Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, nicht verletzt werden. Es dürfen nur Texte und Abbildungen verwendet werden, an denen der Käufer die erforderlichen Nutzungs-, Verbreitungs- und Vervielfältigungsrechte hat.
8.2. Wir werden durch den Käufer/Auftraggeber von allen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung von Urheberrechten oder anderen gewerblichen Schutzrechten freigestellt.
8.3. Der Käufer/Auftraggeber benachrichtigt uns unverzüglich, wenn Dritte Schutzrechtsverletzungen geltend machen. Bei rechtlichen Auseinandersetzungen trägt der Käufer/Auftraggeber die gesamten Kosten
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BEANSTANDUNGEN
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9.1. Gewährleistungen nach VOB, 2 Jahre.
Durch uns bekannt gegebene Daten, Qualitätsbeschreibungen, Spezifikationen oder andere Angaben über die Verwendungsfähigkeit oder Beschaffenheit sind unverbindlich, es sei denn, wir hätten sie schriftlich bestätigt. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbungen durch uns stellen keine verbindliche Beschaffenheitsangabe und/oder Angabe über den Verwendungszweck dar.
Die bei unserer Arbeit üblichen, geringfügigen Abweichungen in Qualität, Farbe, Tönung, Reinheit und Festigkeit stellen keinen Mangel dar und sind als branchenüblich hinzunehmen. Treten Mängel an unseren Leistungen auf, so kann nicht die gesamte Lieferung als mangelhaft beanstandet werden.
9.2. Der Käufer/Auftraggeber hat ein Recht auf Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer grundsätzlich Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Käufer/Auftraggeber jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
9.3. Tritt der Käufer/Auftraggeber nach gescheiterter Nacherfüllung vom Vertrag zurück, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
9.4. Soweit der Käufer von uns mangelhafte Ware und Handwerksleistungen erhalten hat, die er gemÃ¤ß ihrer Art und ihrem Verwendungszweck in eine andere Sache eingebaut oder an einer anderen Sache angebracht hat und er von uns nach Maßgabe dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen Nacherfüllung verlangen kann, sind wir im Rahmen der Nacherfüllung nicht verpflichtet, dem Käufer die Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften Ware/ Leistung und den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfrei- en Ware zu ersetzen.
9.5. Materialbedingte oder handwerkliche Effekte sind gewollt. Unregelmäßigkeiten in Farbe und Struktur der Oberfläche betonen den Charakter dieser Unikate. Naturbedingt können aber durch Oxidation im Laufe der Zeit farbliche Veränderungen auftreten. Beides stellt kein Grund zur Reklamation dar.
AUSSCHLUSS UND BEGRENZUNG DER HAFTUNG
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10.1. Die Haftung wird ausgeschlossen bei Mängeln, die sich aufgrund von äußeren Einflüssen und Einflüssen, die wir nicht zu vertreten haben (z. B. unsachgemäße Verarbeitung, Lagerung) ergeben. Gleiches gilt für auftretende Mängel durch normale Abnutzung und Verschleiß.
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SCHRIFTFORM
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11.1. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Käufer abzugeben sind (z. B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Rücktritt oder Minderung) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
BETRIEBSSTÖRUNG
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13.1. Wir werden von unserer Pflicht zur fristgerechten Lieferung durch alle Umstände befreit, die wir nicht zu vertreten haben und die bei uns zu einer erheblichen Betriebsstörung führen. Hält die Betriebsstörung länger als 2 Monate an, können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten.
DATENSCHUTZ
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14.1. Personenbezogene Daten, die nicht Gegenstand einer Verarbeitung im Auftrag im Sinne des Art. 28 DS-GVO sind, werden im Rahmen der geltenden rechtlichen Regelungen durch uns als Verantwortlichen verarbeitet.
14.2. Wir ergreifen in unserem Verantwortungsbereich in Bezug auf diese Daten alle nach den geltenden rechtlichen Regelungen erforderlichen Maßnahmen. Ziel dieser Maßnahme ist das Erreichen folgender Schutzziele: Verfügbarkeit, Vertraulichkeit, Integrität, Transparenz, Nichtverkettbarkeit (als technische Sicherung der Zweckbindung) und Intervenierbarkeit (als technische Gestaltung von Verfahren zur Ausübung der Betroffenenrechte).
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ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
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15.1. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie beiderseitiger Gerichtsstand ist unser Geschäftssitz. Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung,
Die § 12 ZPO regelt den allgemeinen Gerichtsstand.
15.2. Sind unsere Rechte an unseren Inkassobevollmächtigten abgetreten, so ist dessen Sitz Gerichtsstand. Wir bzw. unser Inkassobevollmächtigter dürfen auch am Sitz des Käufers klagen.
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SONSTIGES
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16.1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht, das UN Kaufrechtsübereinkommen (CISG) ist ausgeschlossen.
16.2. Ist oder wird eine der obigen Bestimmungen unwirksam, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Wir können die unwirksame Bestimmung durch diejenige zulässige Regelung ersetzen, die den Zweck der unwirksamen Bestimmung am weitestgehenden erreicht.
Horus Kunstmalerei Gmbh, Sitz in Hamburg (HR B 79266 Amtsgericht Hamburg) Geschäftsführer der GmbH: Ingrid Honnens, Prokurist Botho Woost